Neue Mofaschilder ab 01.03.2021 - jetzt erhältlich

Ab dem 01. März ändert sich die Farbe des Versicherungsschildes bei Mofa`s von schwarz in blau. Wer nach dem 01. März ohne die neue blaue Plakette unterwegs ist, steht im Schadensfall ohne Versicherungsschutz dar und macht sich darüber hinaus auch noch strafbar.

Neu!!!   -   Operationskostenversicherung für Hunde

 

Private Hundehalter können ab sofort seinem treuesten Begleiter die bestmögliche Versorgung bieten. Wir versichern Fälle, in denen nur noch eine Operation hilft, ohne dass die Kosten Sie finanziell stark belasten. 

Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

Neu!!!   -   Operationskostenversicherung für Pferde

 

Eine Operation bei einem Pferd kann schon mal eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Für diesen Fall können Sie mit einer Operationskostenversicherung vorsorgen.

Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

Neue Kfz-Typklassen ab 01.01.2015

Die Typ- und Regionalklassen beeinflussen den Beitrag zur Autoversicherung: Je höher die Klasse, desto teurer wird es. Ab 01. Januar 2015 ändert sich in der Haftpflichtversicherung für jedes 4. Automodell die Typklasse, bei der Vollkaskoversicherung sogar für jedes 2. Modell.

Ob Ihr Fahrzeug von einer Typenklassenänderung betroffen ist, erfahren Sie unter www.gdv-dl.de/typklassenverzeichnis.html

Kfz-Kennzeichenwechsel bei Umzug entfällt ab dem 01.01.2015

Ab 2015 entfällt in dem ganzen Bundesgebiet die Umkennzeichnung des Kfz beim Wechsel des Wohnsitzes. Das alte Kfz-Kennzeichen kann mitgenommen werden, auch wenn man in einen anderen Zulassungsbezirk zieht.

Bei der Kfz-Versicherung richtet sich der Tarif allein nach dem Wohnsitz!

Warnweste wird Pflicht ab 01.07.2014

Ab dem 01. Juli 2014 muss auch in Deutschland in jedem Fahrzeug eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. Diese Vorschrift gilt für alle in Deutschland zugelassene Pkw`s, Lkw`s und Busse. Fehlt die Warnweste, drohen 15 Euro Bußgeld.

Unisex-Tarife für private Versicherungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass private Versicherungen, welche ab dem 21.12.2012 abgeschlossen werden, nur noch nach den Regelungen für Unisex-Tarife kalkuliert werden, d.h. die Höhe der Versicherungsbeiträge dürfen nicht mehr durch das Geschlecht beeinflusst werden.

Führerschein

Wer seinen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 macht, erhält nur noch einen Fahrerlaubnis für 15 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss der Inhaber seinen Führerschein neu beantragen, allerdings ohne eine ärztliche Untersuchung oder erneuter Fahrprüfung.

Hintergrund des Procedere: Man will dafür sorgen, dass das Dokument und das Lichtbild immer auf dem halbwegs aktuellen Stand sind.

Wer seine Fahrprüfung vor dem 19.01.2013 abgelegt hat, wird nicht verschont. Der "alte" Führerschein ist zwar noch bis 2033 gültig, aber auch dann muss er umgetauscht werden und man erhält automatisch nur noch eine Fahrerlaubnis für 15 Jahre.

Wer allerdings ein neues Führerscheindokument nach dem 19. Januar 2013 beantragt (Z.Bsp. aufgrund von Diebstahl oder Verlust) fällt automatisch unter die 15-Jahres-Frist, obwohl seine Fahrprüfung vor diesem Datum lag.

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Versicherungsbüro Jörg Hafer